(1) Lieferungen, Leistungen und Angebote der Alphasolid IT GmbH (Alphasolid) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht gesondert widersprochen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen.
(2) Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Besteller schriftlich angezeigt. Die geänderten Bestimmungen werden als solche gekennzeichnet. Sie gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
(1) Die Angebote der Alphasolid IT GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Besteller hat bei der Prüfung der Angebote eine Mitwirkungspflicht. Dieses gilt insbesondere für Angebote, in die Annahmen eingeflossen sind, die wesentlich für die Erstellung und der damit verbundenen Kalkulation sind. Treffen diese nicht zu, ist der Käufer verpflichtet, dieses zeitnah der Alphasolid IT GmbH mitzuteilen.
(3) Die Alphasolid IT GmbH ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen. Dieses muss dem Käufer zeitnah mitgeteilt werden.
(4) Die Erstellung von Kostenvoranschlägen kann dem Besteller mit dem angefallenen Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden.
(5) Alle von der Alphasolid IT GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere Beratungs-, Planungs-, Installations- und Supportleistungen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(1) Alle Preise gelten in EURO zuzüglich Versand – und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer.
(2) Maßgebend sind die im Angebot / in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(3) Einwendungen gegen Rechnungen hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Rechnung geltend zu machen. Ohne Einwendung innerhalb dieser Frist gelten die Rechnungen als genehmigt.
(1) Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, sind Liefertermine und -fristen stets unverbindlich. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung für die Alphasolid IT GmbH wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat die Alphasolid IT GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
(3) Die Alphasolid IT GmbH ist berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Befindet sich der Käufer mit der Erfüllung seiner Mitwirkungs- bzw. Vertragspflichten in Verzug, verlängert sich die Lieferfrist ebenfalls um den entsprechenden Zeitraum.
(5) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Dieses gilt auch, wenn die Alphasolid IT GmbH die Versendung selbst durchführt.
(1) Die Alphasolid IT GmbH liefert unter der Voraussetzung, dass die gelieferte Ware innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt wird und verbleibt. Bei einem Export in andere Länder ist es in der Verantwortung des Bestellers, sich über sämtliche zu beachtenden Ausfuhrbestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.
(2) Gibt der Besteller als Versandanschrift eine Adresse in einem Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland an, hat die Alphasolid IT GmbH das Recht, die Abholung der Ware bei der Alphasolid IT GmbH zu verlangen.
(1) Die Alphasolid IT GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Besteller ist verpflichtet, Auskunft zum Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu erteilen.
(2) Der Besteller ist, so lange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, verpflichtet, sie pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sollten Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sein, muss er diese auf eigene Kosten zum Zeitpunkt der Fälligkeit durchführen.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an die Alphasolid IT GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Alphasolid IT GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Alphasolid IT GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Der Besteller darf über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in keiner Weise verfügen, insbesondere darf er die Ware nicht verpfänden oder belasten oder sie in anderer Weise Dritten überlassen.
(5) Bei einer Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit der Alphasolid IT GmbH nicht gehörenden Gegenständen, erwirbt die Alphasolid IT GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der durch die Alphasolid IT GmbH gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen Gegenständen vermischt ist.
(1) Zahlungen können auch bei einer anders lautenden Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung verrechnet werden.
(2) Für die Alphasolid IT GmbH besteht bei Zahlungsverzug des Bestellers das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware sofort an die Alphasolid IT GmbH zu übergeben.
(3) Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
(4) Die gesamte Restschuld kann von der Alphasolid IT GmbH fällig gestellt werden, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage zu stellen. In diesen Fällen ist die Alphasolid IT GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten und Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen.
(1) Bei Annahmeverzug des Bestellers kann die Alphasolid IT GmbH für die Dauer die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einlagern. Die Nutzung von Subunternehmern ist hierbei zulässig.
(2) Bei Annahmeverweigerung der Ware durch den Besteller, kann die Alphasolid IT GmbH ihm eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Hat er innerhalb dieser Frist die Ware nicht abgenommen, so ist die Alphasolid IT GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung statt der Leistungserbringung zu verlangen. Als Schadensersatz können ohne Nachweis 15% des vereinbarten Kaufpreises ohne Umsatzsteuer oder der Ersatz des effektiv entstandenen Schadens gefordert werden. Kann der Besteller einen wesentlich geringeren Schaden als die 15% des Kaufpreises nachweisen, gilt diese Pauschale nicht.
(1) Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
(2) Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln ausgeschlossen, sofern nicht Ansprüche aus einer von der Alphasolid IT GmbH erteilten Zusicherung oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie betroffen sind. Entsprechendes gilt bei arglistigem Verschweigen durch die Alphasolid IT GmbH.
(3) Bei der Beschaffung von Softwarelizenzen, Subscriptions oder cloudbasierten Diensten Dritter (z. B. E-Mail-Security, Antivirus, Backup-Services), handelt die Alphasolid IT GmbH ausschließlich als Wiederverkäufer oder Vermittler. Der Vertrag über die Nutzung dieser Leistungen kommt inhaltlich zwischen dem Besteller und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
Die Alphasolid IT GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Mängel, Vertragsverletzungen oder die Insolvenz des jeweiligen Drittanbieters. Eine Rückabwicklung, Gutschrift oder Schadenersatzforderung gegen die Alphasolid IT GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, der Alphasolid IT GmbH ist ein eigenes Verschulden – etwa durch fehlerhafte Bestellung oder unzutreffende Lizenzberatung – anzulasten.
Im Falle der Insolvenz eines Drittanbieters oder der vorzeitigen Einstellung der Dienstleistung durch diesen besteht kein Anspruch des Bestellers auf Rückzahlung oder anderweitigen Ersatz gegenüber der Alphasolid IT GmbH für bereits bezahlte Lizenzlaufzeiten.
(4) Für eigene erbrachte Leistungen der Alphasolid IT GmbH, die nicht unter Absatz 3 fallen, ist die Alphasolid IT GmbH berechtigt, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu beseitigen. Beim zweiten Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist jedoch erst auszugehen, wenn hinreichend Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bestand, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde, wenn die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache unmöglich ist, wenn sie durch die Alphasolid IT GmbH verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Dem Besteller steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Die Beendigung des Weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt und Schadenersatz) kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf schriftlich erklärt werden. Das Recht des Käufers auf Schadensersatz bleibt unberührt.
(5) Die Alphasolid IT GmbH übernimmt nicht die Kosten der Nachbesserung, die entstanden sind, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als der gewerblichen Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
(6) Ansprüche wegen Mängeln, sofern sie nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen sind, verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung bzw. ab Abnahme.
(7) Eine unberechtigte Mängelrüge des Bestellers, bei der das Fehlen eines Mangels mindestens leicht fahrlässig verkannt wurde, versetzt die Alphasolid IT GmbH in die Lage, die entstandenen Kosten vom Besteller zurück zu verlangen.
(8) Der Besteller ist verpflichtet, die festgestellten Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen. Sofern vorhanden, sind Modell- und Seriennummer der Ware sowie die Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzugeben. Der Alphasolid IT GmbH ist der ungehinderte Zugang zu der mangelhaften Ware zu gewährleisten.
(1) Die Alphasolid IT GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall besteht Haftung jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) Die Alphasolid IT GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(3) Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(4) Die Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Kunde ist ausschließlich und eigenverantwortlich für die Sicherung seiner Daten und Systeme zuständig. Er verpflichtet sich, vor Beginn von Arbeiten der Alphasolid IT GmbH, insbesondere bei Konfigurationsänderungen, Penetrationstests, Installationen oder Updates, eine vollständige, funktionsfähige Datensicherung auf einem externen, gesicherten Medium durchzuführen. Die Alphasolid IT GmbH übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Systemausfälle, die auf eine unterlassene oder unzureichende Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen sind, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Alphasolid verursacht.
(1) Die Abtretung von Forderungen gegen die Alphasolid IT GmbH an Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Abtretung nicht schriftlich durch die Alphasolid IT GmbH zugestimmt wurde. Eine Zustimmung gilt immer nur für den Einzelfall.
(1) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.
(2) Soweit Alphasolid im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Soweit die Alphasolid IT GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen per Fernzugriff auf Systeme des Kunden zugreift, erfolgt dies auf Risiko und Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass entsprechende Sicherheitsmaßnahmen eingerichtet und geprüft sind.
(1) Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Meppen.
(2) Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sowie die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
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