Datenschutz, Datensicherheit, Datensicherung

3 Begriffe, die oftmals im Eifer des Gefechts oder aus Unwissenheit falsch verwendet werden.

Laut gesetzlicher Definition vom BfDI ist Datenschutz das Recht eines jeden Bürgers, bei dessen Missachtung gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte und Grundrechte von Menschen verletzt werden. Es geht also darum, den Schutz der Privatsphäre eines jeden Menschen zu schützen.

Datensicherheit ist ein mit Datenschutz eng verknüpfter Begriff. Der Unterschied liegt darin, dass Datensicherheit alle Daten im Unternehmen, unabhängig davon, ob diese in einen Personenbezug haben oder nicht, abdeckt. Dabei ist es auch egal, ob es sich um analoge oder digitale Daten handelt, denn wichtig ist, dass die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sichergestellt werden. Und was genau bedeutet das?

• Vertraulichkeit: Nur autorisierte Benutzer dürfen Daten lesen bzw. diese verändern – sowohl bei der Datenübertragung als auch bei gespeicherten Daten.

• Integrität: Jede Veränderung an Daten muss nachvollziehbar sein.

• Verfügbarkeit: Gewährleistung der Verfügbarkeit von Daten in einem vereinbarten Zeitraum, durch Vermeidung von Systemausfällen.

Somit hat Datensicherheit das technische Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Manipulation, Verlust, unberechtigte Kenntnisnahme durch Dritte oder andere Bedrohungen zu sichern.

Datensicherung ist somit die elementare Maßnahme zur Datensicherheit. Dabei werden beispielsweise Backups erstellt, um die Originaldaten sicherzustellen.